Webseite oder Portal? – Teil 1

Jede Kommune verfügt heute über einen eigenen Auftritt im Internet. Diese Webseite ist meist der erste Anlaufpunkt für Bürger, wenn diese Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen wollen. Aber auch bereits erste eGovernment Dienstleistungen sind über die Internetseiten meist schon abzuwickeln. Das Spektrum reicht von der Anmeldung bzw. Terminvereinbarung für die Sperrgutabfuhr, über die online Terminvereinbarung für das Bürgeramt bis hin zur Reservierung von Wunschkennzeichen oder der online Beantragung diverser Unterlagen und Bescheinigungen.

Je nach Größe und dem eGovernment Engagement einer Verwaltung ist die Webseite bzw. das eGovernment Angebot mehr oder weniger ausgereift.
Wie bei allen IT-Systemen stellt sich nach einiger Zeit die Frage der Erneuerung bzw. Modernisierung.
Genau jetzt ist abzuwägen, wollen wir weiterhin eine “normale” Webseite betreiben, oder ein Portal aufbauen. Ich denke, dass genaue diese Frage derzeit viele Verwaltungen beschäftigt.
Wo liegen die Vor- und Nachteile, welche Kosten kommen auf uns zu, welche Vorraussetzungen müssen wir erfüllen, welche Anspüche haben die Bürgerinnen und Bürger …

Mit einer kleinen Serie von Beiträgen möchte ich in den kommenden Tagen versuchen, diese Fragen genauer unter die Lupe zu nehmen. Ich beschäftige mich mit der Thematik, wann reicht uns eine Webseite und wann benötige ich ein Portal. Wie sehen die weiteren Schritte aus, egal ob ich mich für das eine oder andere entscheide.
Ich hoffe auf eine spannende Beitragsserie und freue mich über rege Kommentare.

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